ILERIGO

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: August 2026

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website ilerigo.com. ILERIGO ist als Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme) gemäß § 3 Abs. 3 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) von der gesetzlichen Pflicht zur barrierefreien Gestaltung eigener Dienstleistungen ausgenommen. Wir setzen die Anforderungen dennoch freiwillig um — zum einen aus Überzeugung, zum anderen weil wir barrierefreie Websites selbst als Leistung anbieten und diese Website als Referenz dient.

Stand der Vereinbarkeit

Wir orientieren uns an der Norm EN 301 549 in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 der Konformitätsstufe AA aufbaut. [Nach Abschluss der internen Prüfung zu ergänzen: „vollständig vereinbar" / „teilweise vereinbar" mit Datum der Prüfung und ggf. Liste bekannter Einschränkungen.]

Barrierefreiheit des KI-Assistenten

Der auf dieser Website eingebundene Assistent (Rigo) ist über die Tastatur vollständig bedienbar, sein Auslöse-Button und alle interaktiven Elemente sind mit beschreibenden aria-label-Attributen versehen. Antworten werden grundsätzlich sowohl als Text als auch — im Sprachmodus — als Audio ausgegeben, sodass der Inhalt unabhängig von Hör- oder Sehvermögen zugänglich bleibt. Animationen respektieren die Systemeinstellung prefers-reduced-motion.

Nicht barrierefreie Inhalte

[Nach Audit zu ergänzen: konkrete bekannte Barrieren, unverhältnismäßige Belastung nach § 17 BFSG falls einschlägig, sowie Datum der geplanten Behebung.]

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf Barrieren stoßen, die einer barrierefreien Nutzung dieser Website entgegenstehen, teilen Sie uns dies bitte mit: support@ilerigo.com oder telefonisch unter +49 1551 0416630. Wir bemühen uns, gemeldete Barrieren innerhalb angemessener Frist zu beheben und Ihnen eine Rückmeldung zu geben.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit unserer Antwort auf Ihre Meldung nicht zufrieden sein, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde des Bundeslandes [Sitzland von ILERIGO] wenden, die die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG überwacht.

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