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15. August 2026

DSGVO und KI-Assistenten: Was Sie als Unternehmer wissen müssen

Sobald ein KI-Assistent Kundenanfragen entgegennimmt, verarbeitet er in der Regel personenbezogene Daten: Namen, Kontaktdaten, mitunter auch den Inhalt der Anfrage selbst. Damit gilt die DSGVO — unabhängig davon, wie klein das Unternehmen ist.

Der wichtigste Punkt für Unternehmer: Wenn Sie einen externen Anbieter für Ihren KI-Assistenten nutzen, sind Sie in der Regel der Verantwortliche, der Anbieter der Auftragsverarbeiter. Das bedeutet konkret, dass ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen werden muss — kein optionales Extra, sondern eine gesetzliche Voraussetzung.

Ein zweiter Punkt, der oft übersehen wird: Wo werden die Daten verarbeitet? Viele KI-Anbieter nutzen Infrastruktur außerhalb der EU. Das ist nicht automatisch verboten, macht die Sache aber komplizierter (Standardvertragsklauseln, zusätzliche Prüfpflichten). Einfacher — und für viele Kunden auch überzeugender — ist ein Anbieter, der von vornherein ausschließlich innerhalb der EU verarbeitet.

Ein dritter Punkt betrifft die Löschung: Kunden haben das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen (Art. 17 DSGVO). Ein guter KI-Assistent sollte das technisch unterstützen — nicht als manuellen Sonderprozess, sondern als eingebaute Funktion.

Als Faustregel gilt: Fragen Sie jeden Anbieter direkt nach dem AVV und dem Verarbeitungsort, bevor Sie sich entscheiden. Eine ehrliche Antwort erkennen Sie daran, dass sie konkret ist — nicht an Marketingfloskeln wie „datenschutzkonform".

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